Personalvertretungsrecht ist das Recht der Mitarbeitervertretungen im öffentlichen Dienst und dem Zweig des Verwaltungsrechts zuzuordnen.
Da einige Parallelen zum Betriebsverfassungsrecht bestehen, habe ich mich auch für diese Tätigkeit entschieden und verfüge über spezialisierte Rechtskenntnisse insbesondere durch meine Referententätigkeit für das Kommunale Bildungswerk Berlin.
Einen Auszug der von mir anwaltlich betreuten Mandate im Bereich Personalvertretungsrecht erhalten Sie unter Referenzen
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