Tuning kann zum Verlust von Versicherungsschutz führen


Wer sein Auto nach Abschluss des Versicherungsvertrags tunen möchte, muss diese Gefahrerhöhung der Versicherung anzeigen ( § 23 VVG) und braucht deren Einwilligung. Geschieht dies nicht, drohen im Schadensfall deutliche Leistungskürzungen wegen Verletzung einer gesetzlichen Obliegenheit (§ 26 VVG).

Das Saarländische OLG (Urteil vom 3.4.2020, 5 U 64/19) hat die Kürzung der Versicherungsleistung um zwei Drittel in folgendem Fall bestätigt:

Der Fahrer eines getunten Corvette-Cabrio wollte am Ende eines Tunnels vor einer Ampel abbremsen. Es misslang. Das 405 PS starke Fahrzeug  krachte gegen die Tunnelwand. Der Sachschaden am Auto lag bei rund 24.000 Euro.

Das Gericht argumentierte wie folgt:

  • Der Einbau eines größeren Motors mit höherer erzielbarer Höchstgeschwindigkeit stellt eine beachtliche Gefahrenerhöhung in der Fahrzeug-Kaskoversicherung dar.
  • Ein solcher Eingriff verändert den Charakter des Fahrzeugs in grundlegender Weise und bewirkt eine nicht unerhebliche (§ 27 VVG) Steigerung des Unfallrisikos.
  • Da der nachträglich eingebaute Motor die Leistung des alten Motors um zwei Drittel überstieg, seien mit ihm deutlich stärkere Beschleunigungen und höhere Geschwindigkeiten möglich gewesen als mit dem bei Vertragsbeginn vorhandenen schwächeren Motor.

Gefahrerhöhungen liegen im Übrigen auch vor, wenn das Fahrzeug z.B. über längere Zeit in einem technisch nicht einwandfreien Zustand betrieben wird, z.B. mit abgefahrenen Reifen oder mangelhafter Bremsanlage.

Der Umfang der Kürzung richtet sich nach dem Verschulden des Versicherungsnehmers und wird von den Gerichten im Einzelfall bewertet. Bei vorsätzlicher Verletzung droht sogar Leistungsfreiheit des Versicherers.

 


Beate Kahl
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Nehmen Sie Kontakt auf

Tel: 03375 – 92 38 940
Fax: 03375 – 92 38 945

Mail: kahl@kahl-arbeitsrecht.de

Wildau - RA Beate Kahl
Freiheitstraße 124 - 126
15745 Wildau
Tel: 03375 – 92 38 940
Fax: 03375 – 92 38 945
E-Mail: kahl@kahl-arbeitsrecht.de
Kooperationsbüro Burazi Berlin
Heerstraße 24-26
14052 Berlin
Tel: 030 – 30 10 79 79
Fax: 030 – 36 43 44 95
Kooperationsbüro Burazi Ludwigsfelde
Albert-Tanneur-Straße 27
14974 Ludwigsfelde
Tel: 03378 – 85 77 90
Fax: 03378 – 85 77 99
Kooperationsbüro Burazi Königs Wusterhausen
Schlossplatz 1
15711 Königs Wusterhausen
Tel: 03375 – 52 19 490
Fax: 03375 – 52 19 499
Fachanwalt.de