{"id":143,"date":"2022-09-07T15:20:34","date_gmt":"2022-09-07T13:20:34","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kahl-arbeitsrecht.de\/news\/?p=143"},"modified":"2024-03-03T12:00:08","modified_gmt":"2024-03-03T11:00:08","slug":"unfairer-aufhebungsvertrag-und-abfindung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kahl-arbeitsrecht.de\/news\/?p=143","title":{"rendered":"Unfairer Aufhebungsvertrag und Abfindung"},"content":{"rendered":"<p>Zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages werden Arbeitnehmer h\u00e4ufig von Arbeitgebern in die Enge getrieben, um eine Unterschrift auf dem Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu erhalten.<\/p>\n<p>Immer wieder ist die Frage der Wirksamkeit eines solchen Aufhebungsvertrages Gegenstand der Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass ein Aufhebungsvertrag wegen Versto\u00dfes gegen das Gebot fairen Verhandelns unwirksam sein kann (BAG 7. Februar 2019, 6 AZR 75\/18 oder ganz frisch BAG 24. Februar 2022 \u2013 6 AZR 333\/21).<\/p>\n<p>Aber was ist unfair im Sinne der Rechtsprechung?<\/p>\n<p>Kurz zu\u00adsam\u00admen\u00adge\u00adfasst ist ei\u00adne Ver\u00adhand\u00adlungs\u00adsi\u00adtua\u00adti\u00adon dem\u00adnach un\u00adfair, wenn<\/p>\n<ul>\n<li>ei\u00adne psy\u00adchi\u00adsche Druck\u00adsi\u00adtua\u00adti\u00adon ge\u00adschaf\u00adfen oder aus\u00adge\u00adnutzt wird,<\/li>\n<li>die ei\u00adne freie und \u00fcber\u00adleg\u00adte Ent\u00adschei\u00addung des Ver\u00adtrags\u00adpart\u00adners er\u00adheb\u00adlich er\u00adschwert oder unm\u00f6glich macht.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Solche Situationen sind in der Regel nicht gegeben, wenn die Gespr\u00e4che ohne Ank\u00fcndigung erfolgen, wenn keine Bedenkzeit und auch kein R\u00fccktrittsrecht gew\u00e4hrt wird oder wenn die Verhandlungssituation f\u00fcr den Arbeitnehmer unangenehm ist (z.B.: \u00dcberzahl von Personen auf der Arbeitgeberseite). In Betracht kommen hingegen die bewusste Ausnutzung einer Erkrankung oder mangelnder Sprachkenntnisse oder die Schaffung einer Situation, die einen Fluchtinstinkt ausl\u00f6st, aus der sich der Arbeitnehmer aber nur durch Unterschrift entziehen kann. Die Rechtsprechung schaut sich jeden Einzelfall genau an und nimmt einen Versto\u00df gegen das Gebot unfairen Verhandelns nur ganz ausnahmsweise an.<\/p>\n<p>Arbeitnehmern ist daher zu raten, auch in einer schwierigen Situation einen Aufhebungsvertrag auf keinen Fall sofort zu unterschreiben, sondern Bedenkzeit zu verlangen und ggf. anwaltlichen Rat einzuholen.<\/p>\n<p>Eine Abfindung kann man &#8211; auch wenn der Aufhebungsvertrag unwirksam sein sollte &#8211; nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber im Wege eines Vergleichs erzielen. Das kann dann gelingen, wenn es Anhaltspunkte f\u00fcr die Unwirksamkeit der Aufhebungsvereinbarung gibt und der Arbeitgeber bef\u00fcrchten muss, zu einer Wiedereinstellung verurteilt zu werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages werden Arbeitnehmer h\u00e4ufig von Arbeitgebern in die Enge getrieben, um eine Unterschrift auf dem Vertrag zur Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses zu erhalten. Immer wieder ist die Frage der Wirksamkeit eines solchen Aufhebungsvertrages Gegenstand der Rechtsprechung. 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