{"id":125,"date":"2022-01-11T18:07:11","date_gmt":"2022-01-11T17:07:11","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kahl-arbeitsrecht.de\/news\/?p=125"},"modified":"2023-12-22T22:21:07","modified_gmt":"2023-12-22T21:21:07","slug":"wann-gibt-es-eine-abfindung-vom-arbeitgeber","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kahl-arbeitsrecht.de\/news\/?p=125","title":{"rendered":"Wann gibt es eine Abfindung vom Arbeitgeber?"},"content":{"rendered":"<p>Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nur, wenn es einen mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan gibt. Man kann als Arbeitnehmer auch eine Abfindung beantragen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach einer K\u00fcndigung unzumutbar ist. Die Voraussetzungen hierf\u00fcr liegen aber nur sehr selten vor.<\/p>\n<p>Eine Abfindung gibt es im Arbeitsrecht dennoch h\u00e4ufig im <strong>Zusammenhang mit einer K\u00fcndigung<\/strong>. Auch wenn ein Rechtsanspruch nicht besteht, kann man oft im Wege eines Vergleichs nach Erhebung einer <strong>K\u00fcndigungsschutzklage<\/strong> erreichen, dass der Arbeitsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung beendet wird. Wichtig ist, dass die Klage gegen die K\u00fcndigung <strong>innerhalb von 3 Wochen<\/strong> nach Zugang der K\u00fcndigung beim Arbeitsgericht eingegangen sein muss, sonst gibt es auch f\u00fcr eine Abfindung kaum noch eine Chance.<\/p>\n<p>Im Internet werden sogenannte <strong>Abfindungsrechner<\/strong> angeboten. Diese zu benutzen, ist riskant, weil die H\u00f6he der erzielbaren Abfindung von vielen individuellen Kriterien, von den Erfolgsaussichten der K\u00fcndigungsschutzklage und auch von den pers\u00f6nlichen Voraussetzungen des jeweiligen Mandanten abh\u00e4ngt. Die Kriterien sind so individuell und vielf\u00e4ltig, dass man sie im Internet nicht vollst\u00e4ndig abfragen kann. Die Benutzung eines Abfindungsrechners kann also zu v\u00f6llig falschen Ergebnissen f\u00fchren.<\/p>\n<p>Auch <strong>wenn das K\u00fcndigungsschutzgesetz nicht gilt<\/strong> (Dauer des Arbeitsvertrags weniger als 6 Monate oder nicht mehr als 10 Besch\u00e4ftigte) kann die K\u00fcndigung unwirksam sein. Die hierzu erforderlichen Voraussetzungen werden im Internet in der Regel nicht abgefragt. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist eine Entscheidung des ArbG K\u00f6ln, das eine K\u00fcndigung wegen einer angeordneten Corona-Quarant\u00e4ne f\u00fcr unwirksam erkl\u00e4rt hat (ArbG K\u00f6ln, Urteil vom 15.04.2021 \u2013 8 Ca 7334). Auch das Bundesarbeitsgericht hat in einem Ausnahmefall entschieden, dass die K\u00fcndigung schon w\u00e4hrend der Wartezeit unwirksam sein kann.<\/p>\n<p>Auch bei einer au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung bestehen Chancen, eine Abfindung zu erhalten.<\/p>\n<p>Zur Wirksamkeit einer K\u00fcndigung sollte man sich daher in jedem Fall individuell in einem pers\u00f6nlichen Gespr\u00e4ch mit einem Fachanwalt f\u00fcr Arbeitsrecht beraten lassen.<\/p>\n<p>F\u00fcr Arbeitgeber lohnt es sich, eine K\u00fcndigung rechtlich sauber vorbereiten zu lassen, weil dann Abfindungen h\u00e4ufig geringer ausfallen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Rechtsanspruch auf eine Abfindung besteht in der Regel nur, wenn es einen mit dem Betriebsrat vereinbarten Sozialplan gibt. Man kann als Arbeitnehmer auch eine Abfindung beantragen, wenn die Fortsetzung des Arbeitsvertrages nach einer K\u00fcndigung unzumutbar ist. 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